Am 25.09.2016 stimmen wir über das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) ab. Doch was würde eine Annahme für unsere Privatsphäre bedeuten?

 

„Durch das NDG werden dem Nachrichtendienst zeitgemässe Mittel zur Bekämpfung der heutigen Bedrohungen gegeben“, so die Worte des Bundesrates. Wir möchten euch heute zeigen, was das für unsere Privatsphäre in der digitalen Welt bedeuteten würde.

Durch die Kabelaufklärung wäre es dem Nachrichtendienst erlaubt, grenzüberschreitende Kommunikation im Internet aufzuzeichnen und auszuwerten. Dies betrifft uns alle, denn: Der grösste Teil unseres Internetdatenverkehrs wird über das Ausland abgewickelt. Selbst wenn also eine E-Mail Nachricht an den Nachbar mit der Mailadresse hansmuster@gmail.com geschickt wird, wird dieses E-Mail über die USA geschickt und zählt somit auch zur grenzüberschreitenden Kommunikation.

Dasselbe gilt für Facebook Nachrichten, Mails, Chats und die meisten Apps. Sogar die meisten Webseiten mit der .ch Endung befinden sich eigentlich gar nicht in der Schweiz, sondern werden im Ausland aufgeschaltet, beispielsweise 20minuten.ch, die in den USA gehostet wird.

 

Unter https://check.nachrichtendienstgesetz.ch kann man prüfen, von wo eine jeweilige Seite aufgeschalten wird. All diese Daten dürfen als Vorratsspeicherung gespeichert werden, ohne einen vorgängigen Verdacht – von allen Bürgern.

Aus technischer Sicht ist es bei der Kabelaufklärung nämlich nur möglich, den gesamten Datenstrom zu überwachen, somit sind alle Schweizer Bürger davon betroffen. Gegner der Initiative beschreiben diese neuen Befugnisse als Mittel zur Massenüberwachung, die stark an den Fichenskandal der 90er Jahre in der Schweiz erinnert.

Sicherheit ist für uns alle von entscheidender Bedeutung. Wir können unbesorgt aus dem Haus, zur Arbeit und unsere Freizeit nach Belieben gestalten. Ist das NDG aber das richtige Mittel dafür um dies langfristig zu bewahren?

 

„Das Nachrichtendienstgesetz bringt die Online-Generalüberwachung aller SchweizerInnen. Auch ohne Anfangsverdacht. Aber ein grösserer Heuhaufen mache es schwieriger, die Nadel im Heuhaufen zu finden.“ 

Zitat von Nationalrat und Informatiker Balthasar Glättli

 

Die vom Bundesrat geschilderten ungefähr 10 jährlichen Bedrohungen (Terrorismus, Spionage, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie Angriffe auf landeswichtige Infrastrukturen) sind auch heute schon Straftatbestände nach Schweizerischem Strafgesetzbuch und müssen von Amtes wegen verfolgt werden. Die nötigen Befugnisse für die Abhörung von Telefonaten und des Internetzugangs sind bereits im aktuellen BÜPF (Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ) und der Schweizerischen Strafprozessordnung festgehalten.

Wir hoffen euch ersichtlich gemacht zu haben, wie die Privatsphäre der Bürger von dem neuen Gesetz betroffen wäre!