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Diesen Ärger können wir vermeiden:
Damit eine möglichst reibungslose Integration von Windows 10 in die gewohnte IT Landschaft gelingt, gilt es vorab abzuklären, ob die vorhandene IT Umgebung Windows 10 überhaupt unterstützt.
Knackpunkte dabei sind vor allem Drucker, Fax, Plotter und andere Hardware, denn noch nicht alle Hersteller stellen Windows 10 Treiber für Ihre gesamte Produktpalette zur Verfügung.
Ebenso wichtig ist die Kompatibilität mit unternehmensspezifischer Software wie beispielsweise ERP Software, welche sich heutzutage in praktisch jedem Unternehmen findet.
Denn auch dort stellt sich für die Hersteller die Herausforderung, Ihre Software für Windows 10 entsprechend anzupassen und auf Funktionalität und Stabilität zu testen.
Um sicherzustellen, dass Windows 10 in Ihrem Unternehmen funktionieren wird, gilt es die vorhandene Hardware und Peripheriegeräte zu überprüfen.
Im gleichen Zug gilt es abzuklären, ob die Software welche in Ihrem Unternehmen eingesetzt wird, kompatibel mit Windows 10 ist. Die Detektivarbeit ist dabei beide Male dieselbe. Auskunft über die Kompatibilität des jeweiligen Betriebssystems bieten meistens die Herstellerwebseite oder direkt der Kontakt des jeweiligen Verkäufers des Produktes.
Wir unterstützen Sie bei diesen Vorbereitungen kompetent und schnell, sodass Sie für die neuste Generation des Windows Betriebssystems gerüstet sind. Kommen Sie auf uns zu.
Wir mussten schon bei einigen Kunden, die das Gratis-Update von Windows 7 auf Windows 10 gemacht haben, notfallmässig helfen. Oft kommt es zu Inkompatibilitäten – zum Beispiel kann man nicht mehr drucken, weil der Treiber mit Windows 10 nicht mehr unterstützt wird.
Bevor ein Update gemacht wird, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir helfen Ihnen gerne bevor es überhaupt zu einem Supportfall kommt. Und wenn es doch zu Problemen kommt – lösen wir diese gerne für Sie.
]]>leuchtet es täglich 90’000 Mal auf Computer auf der ganzen Welt auf. Die Rede ist von einer Schadsoftware, die Daten auf dem PC verschlüsselt und erst wieder freigibt, wenn die Lösegeldzahlung beglichen worden ist – wenn man Glück hat.
Diese sich rasant verbreitende Malware hat es faustdick hinter den Ohren: 209 Millionen US Dollar* wurden allein in den ersten 3 Monaten des Jahres 2016 von US Konzernen erpresst.
Sie kommt oft unscheinbar und einfallsreich im E-Mail Posteingang daher. Beispielsweise mit dem Titel „Meine Bewerbung für Ihre offene Stelle“, mit einer angehängten Word Datei.
Da viele Unternehmen Stellen ausgeschrieben haben, ist der Klick nicht weit entfernt.
Einmal geöffnet, ist die Schadsoftware schleichend ins System eingedrungen.
Nicht oft wartet die intelligente Malware auf mehrere infizierte Computer oder Server bis sie sich offenbart, denn so kann eine weitaus höhere Summe als Lösegeldzahlung gefordert werden.
Der durchschnittliche verlangte Geldbetrag beträgt 679 Dollar – private Opfer eingeschlossen.
Sobald die kriminellen Organisationen merken, dass Sie auf Unternehmenscomputer oder Server gestossen sind, kann die verlangte Summe auch schnell die 10‘000 Dollar Marke übersteigen.
„Aber da muss es doch jemand geben der diesen Banden das Handwerk legt“, schiesst Ihnen jetzt wahrscheinlich durch den Kopf. Was meint den beispielsweise das FBI zu der Ransomware Geschichte? Oft gibt das FBI die Empfehlung den Erpressungsbetrag zu bezahlen.
„The ransomware is that good, to be honest, we often advise people just to pay the ransom.“- FBI Agent Joseph Bonavolonta
Knapp 60% der Ransomware kommt über ein E-Mail.
Wie kann man sich dagegen wehren?
Indem man handelt, bevor es soweit kommt. In der heutigen digitalen Welt zählt eine moderne E-Mail Security und eine führende Firewall in jede verantwortungsvoll geführte Firma. Wir beraten Sie gerne und bringen Ihr Sicherheitskonzept auf Vordermann.
*Quelle: http://money.cnn.com/2016/04/15/technology/ransomware-cyber-security/
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„Durch das NDG werden dem Nachrichtendienst zeitgemässe Mittel zur Bekämpfung der heutigen Bedrohungen gegeben“, so die Worte des Bundesrates. Wir möchten euch heute zeigen, was das für unsere Privatsphäre in der digitalen Welt bedeuteten würde.
Durch die Kabelaufklärung wäre es dem Nachrichtendienst erlaubt, grenzüberschreitende Kommunikation im Internet aufzuzeichnen und auszuwerten. Dies betrifft uns alle, denn: Der grösste Teil unseres Internetdatenverkehrs wird über das Ausland abgewickelt. Selbst wenn also eine E-Mail Nachricht an den Nachbar mit der Mailadresse hansmuster@gmail.com geschickt wird, wird dieses E-Mail über die USA geschickt und zählt somit auch zur grenzüberschreitenden Kommunikation.
Dasselbe gilt für Facebook Nachrichten, Mails, Chats und die meisten Apps. Sogar die meisten Webseiten mit der .ch Endung befinden sich eigentlich gar nicht in der Schweiz, sondern werden im Ausland aufgeschaltet, beispielsweise 20minuten.ch, die in den USA gehostet wird.
Unter https://check.nachrichtendienstgesetz.ch kann man prüfen, von wo eine jeweilige Seite aufgeschalten wird. All diese Daten dürfen als Vorratsspeicherung gespeichert werden, ohne einen vorgängigen Verdacht – von allen Bürgern.
Aus technischer Sicht ist es bei der Kabelaufklärung nämlich nur möglich, den gesamten Datenstrom zu überwachen, somit sind alle Schweizer Bürger davon betroffen. Gegner der Initiative beschreiben diese neuen Befugnisse als Mittel zur Massenüberwachung, die stark an den Fichenskandal der 90er Jahre in der Schweiz erinnert.
Sicherheit ist für uns alle von entscheidender Bedeutung. Wir können unbesorgt aus dem Haus, zur Arbeit und unsere Freizeit nach Belieben gestalten. Ist das NDG aber das richtige Mittel dafür um dies langfristig zu bewahren?
„Das Nachrichtendienstgesetz bringt die Online-Generalüberwachung aller SchweizerInnen. Auch ohne Anfangsverdacht. Aber ein grösserer Heuhaufen mache es schwieriger, die Nadel im Heuhaufen zu finden.“
Zitat von Nationalrat und Informatiker Balthasar Glättli
Die vom Bundesrat geschilderten ungefähr 10 jährlichen Bedrohungen (Terrorismus, Spionage, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie Angriffe auf landeswichtige Infrastrukturen) sind auch heute schon Straftatbestände nach Schweizerischem Strafgesetzbuch und müssen von Amtes wegen verfolgt werden. Die nötigen Befugnisse für die Abhörung von Telefonaten und des Internetzugangs sind bereits im aktuellen BÜPF (Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ) und der Schweizerischen Strafprozessordnung festgehalten.
Wir hoffen euch ersichtlich gemacht zu haben, wie die Privatsphäre der Bürger von dem neuen Gesetz betroffen wäre!
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Grössere Unternehmen würden euch niemals eine derartige Aufforderung schicken. Es handelt sich dabei jedesmal um einen Betrugsversuch. Teilweise ist die Grammatik stark fehlerhaft, was den Betrüger schnell entlarvt, einige Mails und SMS sind jedoch durchaus professioneller gestaltet, was Unwissende schnell zu einem falschen Klick verleitet.
Wir hoffen durch diese Infomail euch ein wenig sensibilisieren zu können für diese Betrugsversuche. Am Besten löscht Ihr diese Mails und SMS sofort, damit ist die Gefahr gebannt. Falls trotzdem ein Zweifelsfall aufkommen sollte oder Ihr besonders häufig Opfer solcher Attacken werden solltet, könnt Ihr uns ungeniert kontaktieren.
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